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Häufig gestellte FragenKfz-Sachverständigenbüro Martin Altmann

Wann kann ich einen Sachverständigen beauftragen?

Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt und sind somit der Geschädigte, steht es Ihnen jederzeit frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Beweissicherung und Feststellung des Schadens und dessen Höhe, zu beauftragen.

Was kostet ein Gutachten?

Da die Berechnung eines Gutachtens immer im Zusammenhang mit dem jeweiligen Zeitaufwand steht, ist es leider nicht möglich vorab einen genauen Preis zu nennen.

Wie gebe ich ein Gutachten in Auftrag?

In den meisten Fällen erfolgt die Beauftragung telefonisch, da der Sachverständige sofort alles Wichtige erfragen kann und auch gleich der Termin zur Besichtigung abgesprochen werden kann. Grundsätzlich kann aber die erste Kontaktaufnahme selbstverständlich auch per E-Mail oder Fax erfolgen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie unser Kontaktformular!

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